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Zur Vermeidung streitiger Erbauseinandersetzungen konzipieren wir für Sie steueroptimierte Nachfolgemodelle für das private Vermögen und für Unternehmen. Unsere maßgeschneiderten Testamente und Erbverträge berücksichtigen die Erfordernisse eines jeden Einzelfalls. Durch Übergabe- und Schenkungsverträge kann die Erbfolge teilweise vorweggenommen werden. Unsere vollständige Vorsorgeberatung umfasst auch die Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Ansprechpartner: Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn Fachanwalt für Steuerrecht Stefan ten Doornkaat Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Christian Hindahl |