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Wir betreuen gewerbliche und private Vermieter und Mieter in sämtlichen Fragen des gewerblichen Mietrechts und des Wohnraummietrechts, und zwar im Bereich der Gestaltung von Mietverträgen unter besonderer Berücksichtigung der sich ständig wandelnden Rechtsprechung der Obergerichte zu einzelnen Vertragsklauseln und der Änderungen nach der Mietrechtsreform, bei Auseinandersetzungen von Mietvertragsparteien während laufender Mietverhältnisse und bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Mietverhältnissen. Darüber hinaus beraten wir Wohnungseigentumsgesellschaften aber auch einzelne Eigentümer und Berater in allen Fragen, die sich aus den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts ergeben. In sämtlichen Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts sind wir sowohl außergerichtlich beratend als auch forensisch für unsere Mandanten tätig. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Heinrich Sternemann |