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Wir vertreten Mandanten in gerichtlichen Scheidungsverfahren, Verfahren zum Unterhalt, Verfahren zum Zugewinnausgleich und Kindschaftsverfahren. Hauptaugenmerk bei unserer Arbeit legen wir auf eine vernünftige und für beide Parteien tragbare wirtschaftliche Auseinandersetzung der Ehegatten. Hierbei erleichtert uns unsere wirtschaftsrechtliche Kompetenz auch die Auseinandersetzung von komplexen Vermögenssituationen der Ehegatten. Eine einvernehmliche Einigung der Parteien ist insbesondere dann wichtig, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, da erfahrungsgemäß eine streitige Auseinandersetzung immer zulasten der ehelichen Kinder geht. Wir arbeiten in familienrechtlichen Verfahren seit langer Zeit mit dem Verein Dialog zum Wohl des Kindes eV, Düsseldorf zusammen. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Hindahl |