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Wir beraten und vertreten Sie sachkompetent und interessengerecht bei der Abwicklung eines Erbfalls. So unterstützen wir Miterben bei der Verwaltung und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger setzen wir durch. Gleichermaßen wehren wir diese im Auftrag von Erben ab. Auch für Alleinerben wickeln wir deren Erbschaft effizient ab, etwa wegen Verpflichtungen aus Vermächtnissen und Auflagen. Testamentsvollstreckungen führen wir durch und beraten Testamentsvollstrecker. Unsere jahrelange Erfahrung hilft bei der Auslegung von unklaren Testamenten. Darüberhinaus konzipieren wir Testamente und Vorsorgevollmachten. Viele grenzüberschreitende Mandate belegen unsere Expertise im internationalen Erbrecht.
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